Aufgaben des Verwaltungsbeirats in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) – Einfach erklärt:

Der Verwaltungsbeirat ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gewähltes Gremium, das die Wohnungseigentümer unterstützt und die Arbeit des Verwalters begleitet. Seine Aufgaben sind im § 29 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Er besteht in der Regel aus einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Die wesentlichen Aufgaben des Verwaltungsbeirats sind:

Unterstützung des Verwalters:

Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben, z. B. bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen oder bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.

Prüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung:

Eine wichtige Aufgabe ist die Prüfung des vom Verwalter erstellten Wirtschaftsplans sowie der Jahresabrechnung. Der Verwaltungsbeirat gibt hierzu eine Stellungnahme ab, die den Eigentümern in der Eigentümerversammlung vorgestellt wird.

Beratung der Wohnungseigentümer:

Der Verwaltungsbeirat steht den Eigentümern für Fragen rund um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Verfügung und dient als Bindeglied zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter.

Überwachung der Verwaltungstätigkeit:

Der Verwaltungsbeirat kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung sowie die Arbeit des Verwalters, um sicherzustellen, dass die Verwaltung im Interesse der Gemeinschaft erfolgt.

Vorbereitung von Beschlüssen:

Er hilft bei der Vorbereitung und Formulierung von Beschlussanträgen für die Eigentümerversammlung.

Freiwilligkeit und Haftung des Verwaltungsbeirates:

Die Tätigkeit des Verwaltungsbeirats erfolgt ehrenamtlich. Für Schäden, die aus seiner Tätigkeit entstehen, haftet der Verwaltungsbeirat nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Insgesamt dient der Verwaltungsbeirat dazu, die Transparenz und Effizienz der Verwaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erhöhen und die Interessen der Eigentümer zu wahren.