BGH: Alleinige Kopplung des Gaspreises an Ölpreis unzulässig

Rückerstattungen für betroffene Gaskunden möglich zwecks Preiskopplung an dem Ölpreis.

Der Gaspreis für Privatkunden darf nicht allein aufgrund gestiegener Preise für Heizöl (Ölpreis) angehoben werden. Auf entsprechende Grundsatzurteile (Az. VIII ZR 178/08 und Az. VIII ZR 304/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer marktgerechten Preisbildung auf dem Gasmarkt.

Zu Recht weist der BGH darauf hin, dass dies bisher nicht der Fall ist“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Betroffene Gaskunden, die entsprechende Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen hätten, könnten nun auf Rückzahlungen hoffen.

Der BGH entschied über zwei Preisanpassungsklauseln in Gasversorgungsverträgen, in denen der Gaspreis an den Preis für extra leichtes Heizöl gekoppelt wurde. Diese parallele Preisentwicklung beruhe jedoch nicht auf Markteinflüssen, sondern auf einer gefestigten Praxis. Ein Marktpreis für Gaslieferungen an Endverbraucher existiere mangels eines wirksamen Wettbewerbs jedoch nicht. 

(Pressemitteilung von Haus und Grund vom 24.03.)

Ölpreiskopplung des Gaspreises – Was bedeutet das?

Die Ölpreiskopplung des Gaspreises war lange Zeit ein Mechanismus, bei dem der Preis für Erdgas an den Preis von Rohöl oder Ölprodukten (z. B. Heizöl) gekoppelt war. Diese Preisbindung entstand, weil Gas als Alternative zu Öl galt, und sollte stabile Marktbedingungen für Lieferanten und Verbraucher schaffen.

In vielen langfristigen Lieferverträgen wurde festgelegt, dass der Gaspreis mit einer Verzögerung von etwa drei bis sechs Monaten den Ölpreisschwankungen folgt. Steigende Ölpreise führten somit auch zu höheren Gaspreisen – unabhängig von Angebot und Nachfrage beim Gas selbst.

In den letzten Jahren hat die Ölpreisbindung jedoch an Bedeutung verloren, da sich die Gaspreise zunehmend an den Handelsmärkten durch Angebot und Nachfrage bilden. Die Entkopplung wurde durch die Liberalisierung der Energiemärkte und den verstärkten Handel mit Flüssiggas (LNG) beschleunigt.

Heute orientiert sich der Gaspreis in Europa stärker an den Marktpreisen an Börsen wie der TTF (Title Transfer Facility) in den Niederlanden. Dennoch kann der Ölpreis indirekt noch Einfluss auf den Gasmarkt haben, insbesondere bei langfristigen Verträgen außerhalb Europas.