2013- Auf diese Änderungen müssen sich Hauseigentümer einstellen
In 2013 kommen auf Hauseigentümer eine ganze Reihe Neuerungen zu, die in steuer-, energie- und mietrechtlichen Änderungen festgelegt worden sind.
Die bereits seit Jahresbeginn geltenden neuen Regelungen stellen einen Ausblick auf weitreichend geplante politische Vorhaben dar. Darin ist eine mögliche Mietrechtsreform, eine steuerliche Förderung aller energetischen Gebäudesanierungen aber auch geplante neue Vorgaben im Bereich Energiesparen inbegriffen.
Änderungen für Hauseigentümer und Mieter in 2013:
Die Neuregelungen umfassen hierbei vor allem die Gebiete Grunderwerbssteuer, Immobilienbewertung, KfW-Förderprogramme und zahlreiche weitere Bereiche, die alle Aspekte einer Immobilie betreffen. Die einzelnen Bereiche und Neuregelungen bei Immobilien sind in einer nun folgenden Liste dargestellt:
• Die Grunderwerbssteuer: Der Trend zu immer höheren Steuern setzt sich auch im Jahr 2013 weiter fort, wobei die Höhe der Grunderwerbssteuer von den jeweiligen Ländern unabhängig voneinander festgelegt wird.
• KfW-Förderprogramme: Die Förderung der allgemeinen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird eingestellt. Fortführung des Programms „Altersgerecht Umbauen“, Aufhebung des maximalen Finanzierungsanteils, sowie die Reduzierung des zu fördernden Höchstbetrages im KfW-Wohneigentumsprogramm. Ein neues KfW-Programm, welches energetische Sanierungen bis zum Jahre 2020 fördert, ist mit einer Gesamtsumme von 300 Millionen Euro vorgesehen. Ebenfalls ist die Förderung beim Bau von Effizienzhäusern bis zu 25 Prozent vorgesehen, wobei die Obergrenze hier mit 18.750 Euro festgelegt ist.
• Verbesserung im Bereich Wohn-Riester: Hiermit ist Eigentümern selbstgenutzter Immobilien eine bessere Nutzung der Riester-Förderung garantiert. Somit wird Riester-Sparern ermöglicht, ihre Guthaben für die Entschuldung des Eigenheims einzusetzen und nicht mehr nur zum Kauf oder Bau einer Immobilie zu verwenden.
• Wegfall des Kaminkehrer-Monopols: Mit dieser Neuregelung ist das bisherige Schornsteinfegermonopol seit Jahresbeginn endgültig gefallen und ermöglicht damit auch freien Kaminkehrern anfallende Aufgaben in diesem Bereich zu übernehmen.
• Neu ist eine eingeführte Prüfpflicht aller Trinkwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern, somit haben Hausbesitzer bis zum Ende des Jahres 2013 Zeit eine Untersuchung des Trinkwassers in ihrem Haus auf Befall von gefährlichen Legionellen durchführen zu lassen.
• Sanierungskosten sollen im Sinne des Mietrechts spätestens bis zum Frühjahr durch einen Beschluss der Bundesregierung vorangetrieben werden. Im Sinne einer Neu-Regelung dürfen künftig bis zu elf Prozent der anfallenden Sanierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden.
• Mietrecht: Für Vermieter wird es künftig leichter Mietern bei Mietrückständen zu kündigen und es sollen weitere Regelungen folgen die Vermieter vor Mietnomaden schützen.
Artikel auch erschienen bei: Immobilio.de