Im Rahmen einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von Wohn-, Sonder- und Teileigentumseinheiten steht bei uns im Vordergrund, dass das Objekt im vollem Umfange und zur Zufriedenheit des/der Eigentümer verwaltet wird.
Im folgenden können Sie sich ein genaueres Bild davon verschaffen, was dies im einzelnen beinhaltet.
Eigentümerversammlung
Jährliche Durchführung einer Eigentümerversammlung. Die Einladung ergeht schriftlich an alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist, an die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt genannte Anschrift. Wir führen, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, den Vorsitz der Eigentümerversammlung und protokollieren die Beschlüsse der Versammlung. Jedem Wohnungseigentümer wird von der Eigentümerversammlung eine Kopie der Beschlüsse ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
Wirtschaftplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr.
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Hausordnung
Wir sorgen für die Einhaltung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnung.
Überwachung der Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft
Wir betreuen und überwachen die Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
Geldverwaltung, Rechnungskontrolle und Anweisung
Wir führen und verwalten die gemeinschaftlichen Gelder bei einer auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufende deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters. Wir führen eine rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkasse.
Buchführung
Wir richten eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft, ein. Insbesondere beinhaltet dies: Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum Einnahmekonten für Erträge Ausgabekonten je Kostenart Rücklagekonten Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft Verrechnungskonten für Versicherungsschäden Buchen der Bankbewegungen Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Einbuchung der errechneten Einzelkosten je Sonder-/ Teileigentum in die Einzel /Jahresabrechnung.
Technische Kontrolle
Vierteljährliche Begehung der Wohnanlage zur Werterhaltung dieser. Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft, soweit notwendig und sofern ein Beschluss vorliegt.
Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Instandhaltungsrücklage, sofern nichts anderes beschlossen wurde. Maßnahmen ab einer Höhe von 5.000,- EUR werden gesondert vergütet. Empfehlung bei der Auswahl der technischer Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen. Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Veranlassung von Reparaturen und Bauverträgen, der Bauleitung und Überwachung einschließlich Aufmass und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung. Sofern die Beträge nach Ziffer 9a) überschritten werden, ist dies gemäß Teil B des Leistungskatalog gesondert zu vergüten.
Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen.
Sofortmaßnahmen
Veranlassung von Sofortmaßnahmen nach §27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG in dringenden Fällen.
Versicherungsschäden
Meldung von Schäden an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung der Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein, wie z.B.: der Heizung den Aufzügen den Blitzschutzanlagen den Lüfter- und CO2-Anlagen der Notbeleuchtung den Garagentoren den Brandschutzeinrichtungen
Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
Wenn Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot für Ihre Immobilie haben, nehmen Sie mit uns über unser Angebotsformular Kontakt auf, und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
