Weingarten Gemeinderatswahl
erhalten Sie die aktuellen Auszählungsergebnisse der Gemeinderatswahl in Weingarten.
Kommunalwahl 2009
Was wird gewählt?
Am 7. Juni 2009 werden in Baden-Württemberg in 1.101 Städte und Gemeinden, 9 Stadtkreise und 35 Landkreisen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte gewählt. Dabei können die Wählerinnen und Wähler Stimmen häufen (kumulieren) als auch Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag…
* Deutsche/r im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in),
* das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* Wahl des Gemeinderats - seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnung)
* Wahl des Kreistags - seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt (Hauptwohnung),
Bürgerinnen und Bürger, die durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus Weingarten / aus dem Landkreis Ravensburg das Wahlrecht verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder nach Weingarten zuziehen oder hier die Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen.
* nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
* wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt,
* wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
Wählen kann nur,
* wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wie viel Stimmen hat jeder Wahlberechtigte?
Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger zu wählen sind.
Der Gemeinderat aus Weingarten besteht aus 26 Mitgliedern, deshalb hat jeder Wahlberechtigte 26 Stimmen.
Der Wahlkreis II Weingarten hat 5 Sitze im Kreistag zu besetzen, deshalb hat jeder Wahlberechtigte 5 Stimmen.
Noch mehr Informationen…
* In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 15. April 2009 wurden fünf Wahlvorschläge zugelassen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Freie Wählervereinigung Weingarten (FWV)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Grüne und Unabhängige
- Bürger für Weingarten (BfW)
* Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt ab ca. 6. Mai.
* Die Freischaltung, um die Wahlunterlagen online zu beantragen, erfolgt nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten. In dringenden Fällen können die Unterlagen vorab unter Tel. 405-172 beantragt werden.
* Ab dem 18. Mai werden jedem Wähler Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und Kreistagswahl zugeschickt. Unterlagen für die Europawahl werden nicht mitgeschickt. Das Wahlamt bittet die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, diese Unterlagen auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Wer bis zum 29. Mai 2009 keine oder unvollständige Wahlunterlagen erhalten hat, wird gebeten, sich beim Wahlamt, Frau Knödler, Tel.: 405-174 zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass die zugegangenen amtlichen Stimmzettel nicht die Briefwahlunterlagen ersetzen.
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Die Auszählung der Europawahl erfolgt am Sonntagabend.
Die Auszählung der Kommunalwahlen erfolgt am Montag, 8. Juni 2009 in den Räumen der Stadtverwaltung.

