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09.07.2009
  BGH-Urteil am 08.07.2009: Vertraglich vereinbarte Wohnfläche bei Mieterhöhung ausschlaggebend
Der Bundesgerichtshof hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass bei einer Mieterhöhung die vertraglich vereinbarte Wohnfläche auch dann entscheidend ist, wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer ist. Die Toleranzgrenze liegt bei einer Abweichung von bis zu zehn Prozent (VIII ZR 205/08).